Beitrag vom: 10.11.2018 Kategorie: Oberstufe

Oberstufen-Information

 

 

Die Qualifikationsphase ist in vier Halbjahre untergliedert (Q1 und Q2 entsprechen den ehemaligen Haldjahren 12I und 12II, Q3 und Q4 den Halbjahren 13I und 13II). Die Landesabitur-Klausuren werden in der Regel nach den Osterferien (Terminplan Abitur) geschrieben, die mündlichen Abiturprüfungen, die Präsentationsprüfungen und das Kolloquium zur besonderen Lernleistung finden in der Regel ab Mitte Juni statt.

 

Leistungskurse

Jeder Schüler in Hessen belegt in der Qualifikationsphase zwei Leistungskursfächer. Mindestens ein Leistungsfach muss Mathematik, eine aus der Mittelstufe fortgeführte Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft (Ph, Ch, B) sein.  Die beiden Leistungskurse erwachsen in der Regel aus den beiden in der E-Phase gewählten Orientierungskursen. Voraussetzung ist allerdings eine Bewertung in diesen Fächern von jeweils mindestens fünf Punkten am Ende der E-Phase. Leistungskurse werden mit fünf Wochenstunden, auf der Tutorenleiste sogar mit sechs Wochenstunden unterrichtet und können während der Qualifikationsphase nicht gewechselt werden.

 

Grundkurse

Bei den Grundkursen unterscheidet man zwischen Kursen, die belegt und in die Gesamtqualifikation (das Abiturzeugnis) eingebracht werden müssen und Kursen, die belegt werden müssen und ggf. eingebracht werden können. Darüber hinaus gibt es Kurse, die nicht belegt werden müssen, aber dennoch eingebracht werden können. Insgesamt gehen in Hessen in die Abiturwertung 24 Grundkurse ein (darunter alle Grundkurse der drei Grundkursprüfungsfächer).

 

Beleg- und Einbringpflicht

In den vier Halbjahren der Qualifikationsphase müssen in den beiden Leistungsfächern und den zu belegenden Grundkursfächern mindestens die folgenden Kurse belegt bzw. darüber hinaus auch in die Abiturwertung eingebracht werden:

 

 

B: Belegverpflichtung (verbindlicher Kurs), Kurs kann ggf. eingebracht werden
E: Kurs muss in die Abiturgesamtqualifikation eingebracht werden (Einbringpflicht)

 

Darüber hinaus ist bei der Grundkurswahl darauf zu achten, dass insgesamt die 12 Kurse des dritten, vierten und fünften Prüfungsfaches aus den Jahrgangsstufen Q1 bis Q4 sowie 12 weitere Grundkurse in die Abiturwertung eingebracht und deshalb auch belegt werden müssen. Die Ergebnisse dieser 24 Grundkurse bilden den Grundkurstopf. Dabei können Kurse, die mit null Punkten abgeschlossen wurden, nicht zur Beleg- und Einbringpflicht herangezogen werden.

 

Schriftliche Leistungsnachweise (Klausuren)

In den beiden Leistungskursen und in den Grundkursen werden in den drei Kurshalbjahren Q1, Q2, Q3 pro Halbjahr zwei und in Q4 eine Klausur geschrieben. Deren Ergebnisse tragen etwa zur Hälfte zur Benotung des  jeweiligen Halbjahres bei.

Jeweils eine der beiden Grundkursklausuren kann durch einen anderen Leistungsnachweis und eine der insgesamt sechs Leistungskursklausuren durch einen anderen Leistungsnachweis (z.B. eine umfassende Hausarbeit, oder eine Präsentation) ersetzt werden.

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